Freitag, 28. August 2020

Urteil: Pauschales Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig



Der Berliner Erzbischof hat ein Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt. Die Richter in Erfurt hatten am Donnerstag ein pauschales Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen als verfassungswidrig eingestuft. Die Frage nach religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit einerseits und der staatlichen Neutralität andererseits gehöre zu den „für unser friedliches Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft entscheidenden Fragen“, so Heiner Koch an diesem Freitag. Dazu werde die katholische Kirche „auch künftig das Gespräch mit staatlichen Stellen suchen“. Der Erfurter Richterspruch sei aus seiner Sicht ein Anlass, um „diese Einladung zu erneuern“. „Denn das Thema geht uns alle an.“ Auch die evangelische Kirche begrüßte das Urteil.

Nur wenn der Schulfrieden in Gefahr ist

Ein Neutralitätsgesetz des Hauptstadt-Bundeslands Berlin verbietet staatlichen Angestellten seit 2005, im Dienst religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen oder zu zeigen. Das Bundesarbeitsgericht befand nun, das Kopftuch einer Lehrerin lasse sich nur verbieten, wenn der Schulfrieden konkret in Gefahr sei.

(erzbistum berlin – sk)

www.vaticannews.va

Donnerstag, 27. August 2020

Deutsche Ordensobernkonferenz veröffentlicht Mitgliederbefragung zum Thema sexueller Missbrauch


27.08.2020  - Bischof Ackermann: Selbstkritische Auswertung und vertiefte Kooperation. - Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) hat am 26. August 2020 eine Befragung unter ihren Mitgliedern zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“ veröffentlicht. Dazu erklärt der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann: „Es ist gut, dass diese Mitgliederbefragung im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz durchgeführt wurde, und dass nun das Ergebnis vorliegt. Denn wir wissen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Missbrauchstaten im Bereich der Orden verübt wurde. Anliegen der Mitgliederbefragung war es, eine differenzierte Kenntnis zu gewinnen, wie sich die Situation in den Ordensgemeinschaften darstellt, zumal diese von der MHG-Studie 2018 nicht berücksichtigt wird.
Die Ergebnisse zeigen eine ausgeprägte Ungleichzeitigkeit im Umgang mit sexuellem Missbrauch. Viele Ordensgemeinschaften haben bereits umfangreiche Strukturen zur Aufarbeitung und Prävention etabliert und sich dem Thema gestellt. Es werden aber auch offen Schwachstellen benannt. Ich bin dankbar für die insgesamt selbstkritische Auswertung der Befragung und denke besonders an die Themen, die uns auch in der Bischofskonferenz beschäftigen: ein noch sensiblerer, verlässlicherer Umgang mit Betroffenen, wie insgesamt eine stärkere Betroffenenbeteiligung in den verschiedenen Prozessen; die Notwendigkeit einer Professionalisierung der Aktenführung; eine flächendeckende Benennung von Ansprechpersonen und die Erstellung von Schutzkonzepten.
Betroffene in der katholischen Kirche in Deutschland erwarten einen einheitlichen Umgang mit diesen Fragen. Deshalb begrüße ich die deutliche Willensbekundung der Orden zur weiteren Kooperation mit der Deutschen Bischofskonferenz, um in allen Bereichen der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs zu möglichst einheitlichen Regelungen zu kommen. Gerne werden wir von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz die bereits praktizierte Kooperation wo immer möglich fortsetzen, verstärken und auch die Orden unterstützen.“
Die Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
53113 Bonn

Samstag, 22. August 2020

22. August 2020 - Internationaler Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens



22. August 2020 - „Die religiöse Freiheit aller schützen“ -Am 22. August 2020 begeht die internationale Gemeinschaft zum zweiten Mal den im Jahr 2019 von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens“. Der Gedenktag erinnert an die vielen Menschen weltweit, die unter religiöser Verfolgung leiden. Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), äußerte sich anlässlich des diesjährigen Gedenktages besorgt: „Aufgrund ihres Glaubens sind auch in unserer Zeit unzählige Menschen Verfolgung, Hass und Beeinträchtigungen ausgesetzt. Sie werden von Nichtgläubigen oder Andersgläubigen bedrängt. Oft ist es die staatliche Macht, die die Religionsfreiheit missachtet. Nicht selten sind es aber auch aggressive, manches Mal terroristische Gruppen, die Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zusetzen. Nachdrücklich appelliere ich an alle Staaten, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die religiöse Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die internationalen Organisationen und nicht zuletzt die westlichen Länder mit ihrer langen Tradition religiöser Toleranz sind ihrerseits gefordert, die Anerkennung der Religionsfreiheit weltweit zu fördern.“

Erzbischof Schick unterstrich zugleich die Verantwortung der Religionen, für ein friedliches Zusammenleben einzutreten. „Auch die Glaubensgemeinschaften stehen in der Pflicht, Verfolgung und Hass gegenüber Anders- oder Nichtgläubigen entgegenzutreten. Ansonsten verraten sie ihre eigene Bestimmung.“ Die Religionen könnten entscheidend daran mitwirken, dass weltanschauliche Toleranz und Dialogbereitschaft schon von früh an in den Schulen und konsequent in allen Bereichen der Gesellschaft kultiviert werden. „Gerade die Bildung ist unverzichtbar“, betonte Erzbischof Schick. „Sie kann ein geistiges Klima des Respekts und der Bereitschaft zum Zuhören erzeugen, sodass sich Feindseligkeit gegen Menschen anderen Glaubens gar nicht erst verbreitet.“

Der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Heiner Wilmer (Hildesheim), warnte anlässlich des Gedenktages vor der weiteren Verbreitung von religiösem Fundamentalismus: „In allen Religionen brauchen wir die vorurteilsfreie Begegnung mit Andersgläubigen und die Bereitschaft, Fehlentwicklungen in der eigenen Glaubensgemeinschaft kritisch zu befragen. Wir müssen wachsam sein gegenüber fundamentalistischen Tendenzen auch im eigenen Haus. Religiöser Fundamentalismus beginnt oft da, wo sich religiöse Gruppen aus vermeintlichem Selbstschutz von der Mitte der Gesellschaft entfernen und so einen Nährboden für extremistische und feindselige Grundhaltungen bieten.“ Nicht nur seien religiöse Wortführer deshalb zu einem unvoreingenommenen Dialog mit Andersgläubigen aufgerufen. Auch Regierungen in Ländern mit einer stark säkularisierten Kultur müssten darauf achten, dass Religion nicht aus dem öffentlichen Raum zurückdrängt werde, so Bischof Wilmer.

Hintergrund

Auf dem Wege einer Resolution ihrer Vollversammlung haben die Vereinten Nationen den 22.  August als „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion und des Glaubens“ ausgerufen. Er wurde 2019 erstmals begangen. Mit dem Gedenktag sollen die Opfer religionsfeindlicher Gewalt gewürdigt und auf die große Zahl von Menschen, die aktuell unter religiöser Verfolgung leiden, aufmerksam gemacht werden.

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Kommission Justitia et Pax legen in ihrer Arbeit seit Jahren einen Schwerpunkt auf die Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit. In diesem Zusammenhang steht u. a. die jährliche Initiative der Deutschen Bischofskonferenz „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, deren neues Schwerpunktthema (ab 25. November 2020) Syrien und Irak sein werden. Weitere Informationen zu dieser Initiative sind unter www.dbk.de/themen/solidaritaet-mit-verfolgten-und-bedraengten-christen zu finden. In unregelmäßigem Abstand veröffentlicht die Deutsche Bischofskonferenz darüber hinaus zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland den „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ (zuletzt Oktober 2017), der einen fundierten Überblick über die Situation verfolgter und bedrängter Christen in verschiedenen Ländern der Erde gibt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Die Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
53113 Bonn

Heute ist Welterschöpfungstag - Nicht an die Plünderung unseres Planeten gewöhnen.


22.08.2020 - Verband besorgt über den Ressourcenverbrauch - Politik muss Mindestquote für Rezyklateinsatz verbindlich festlegen - Der Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Peter Kurth, hat sich anlässlich des morgigen Welterschöpfungstages besorgt über den weltweit ungebremsten Verbrauch natürlicher Ressourcen geäußert und auf die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung hingewiesen. Gleichzeitig mahnte er gesetzliche Regelungen zum verpflichtenden Rezyklateinsatz an. „Der Welterschöpfungstag erinnert uns an das Phänomen, dass die Menschheit seit einem halben Jahrhundert jährlich ab einem bestimmten Tag über ihre Verhältnisse lebt und mehr natürliche Ressourcen verbraucht als nachwachsen können. In diesem Jahr beginnen wir am 22. August damit, die Ressourcen unserer Nachkommen zu verbrauchen. Deshalb ist dieser Augusttag ein trauriges Datum“, sagte Kurth am Freitag in Berlin. Nach Ansicht des BDE-Präsidenten soll dieser Tag das Bewusstsein wecken, dass der Umbau der Wirtschaft vom linearen zum nachhaltigen Wirtschaften, zum Prinzip der Kreislaufwirtschaft, endlich beherzt angegangen werden muss. Dabei müssen natürliche Ressourcen, die als Primärrohstoffe in den Kreislauf kommen, nach Nutzung und anschließender Aufbereitung als Recyclingmaterial weiter in der Produktion Verwendung finden und somit im Kreislauf bleiben. So entsteht eine Kreislaufwirtschaft, die natürliche Ressourcen schont, Energie spart und das Klima schützt.
Die Zahlen sprechen für sich: Allein eine Verdoppelung des nicht energetischen Rezyklateinsatzes in Deutschland von derzeit ca. 15 Prozent hätte neben dem Einspareffekt bei den natürlichen Rohstoffen auch eine zusätzliche CO2-Einsparung von 60 Millionen Tonnen zur Folge. Kurth: „Schon jetzt sehen wir, wohin der globale Raubbau bei natürlichen Rohstoffen führt. Das Klima und die Umwelt halten diese weltweiten Belastungen nicht länger aus. Was muss noch passieren, damit die Politik endlich umsteuert, die Erdausbeutung beendet und auf das Prinzip der Kreislaufwirtschaft setzt? Eine sehr gute Entsorgungsstruktur macht noch keine Kreislaufwirtschaft. Die EU scheint dies erkannt zu haben und will mit dem Green Deal Akzente setzen, während sich die deutsche Bundesregierung auf den reibungslos funktionierenden deutschen Entsorgungsstrukturen ausruht.
Die Politik muss endlich aufwachen und mit gesetzlichen Regelungen die Voraussetzungen schaffen, dass Ressourcen nicht mehr verbraucht, sondern gebraucht und im Kreislauf gehalten werden. Die Einführung einer gesetzlichen Rezyklatmindesteinsatzquote wäre ein wirksamer Hebel und ein vernünftiger Schritt zu einer Kreislaufwirtschaft, die diesen Namen auch verdient.“

Am  22. August sind rechnerisch die nachhaltig nutzbaren Ressourcen der gesamten Erde für das Jahr 2020 verbraucht. Damit rückt der Tag coronabedingt drei Wochen nach hinten: Im vergangenen Jahr war der Welterschöpfungstag am 29. Juli.
foto: jh/ hn

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin

Montag, 3. August 2020

KiBa-Kirche des Monats August 2020 steht im ostfriesischen Visquard


3. August 2020 - Hier kommen die Menschen zusammen - Die „Kirche des Monats August 2020“ der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) steht in Ostfriesland: Die Dorfkirche in Visquard im Landkreis Aurich wurde zwischen 1250 und 1275 aus Backsteinen erbaut. Ihre Sanierung, die in diesem Jahr beginnen soll, unterstützt die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegründete Stiftung mit 15.000 Euro. Der mittelalterliche Bau war ursprünglich der Heiligen Margaretha gewidmet. Die Reformation brachte theologische wie bauliche Veränderungen: Der Name verschwand, aus der schwarzen Altarplatte wurde eine Grabplatte gefertigt, die heute an der Ostwand aufgestellt ist. Die zwei Portale an der Nord- und Südseite des Gebäudes wurden vermauert und durch das heutige Westportal ersetzt. Über diesem Eingang befindet sich eine Sandsteinuhr, die 1598 von dem ostfriesischen Grafen Edzard II. und seiner Frau Katharina Wasa gestiftet wurde und mit deren schwedisch-ostfriesischem Wappen verziert ist.
Die anstehende Sanierung soll insbesondere die Außenmauern der Dorfkirche betreffen, aber auch der Dachstuhl ist zu restaurieren. Rund 477.000 Euro sind dafür veranschlagt. Finanziert wird das Projekt unter anderem aus den Rücklagen der Gemeinde Krummhörn, sagt Pastorin Heike Schmid, auch das nächste Ortskirchgeld soll für diesen Zweck bestimmt sein. Spenden werden zum Beispiel bei den regelmäßigen gemeinsamen Kaffeetrinken gesammelt, die in Corona-Zeiten unter der Überschrift „Breng dien eigen Muckje met“ („Bring deine eigene Tasse mit“) stehen. „Die Menschen hier haben eine heiße Liebe für und einen fröhlichen Umgang mit ihrer Kirche. Sie kommen hier gern zusammen, feiern Gottesdienst, trinken Kaffee, tauschen sich aus“. Im Herbst, hofft die Pastorin, kann die Sanierung des Kirchengebäudes beginnen.

Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) ist eine Stiftung der EKD und der evangelischen Landeskirchen. Seit 1999 hat sie Zusagen für Sanierungsvorhaben in Höhe von 33,9 Millionen Euro geben können. Für dieses Jahr hat die KiBa bereits Förderzusagen über rund 1,6 Millionen Euro vorgesehen. Mehr als 3.600 Mitglieder engagieren sich bundesweit im „Förderverein der Stiftung KiBa e. V.“ Weitere Informationen unter www.stiftung-kiba.de
foto: stiftung-kiba.de

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover 
www.ekd.de

6. September 2020 - Weltkirchlicher „Sonntag des Gebets und der Solidarität mit den Leidtragenden der Corona-Pandemie“.


Erstes Material für den 6. September 2020 verfügbar. - Die Solidaritätsaktion der katholischen Kirche in Deutschland für die Leidtragenden der Corona-Pandemie, in deren Mittelpunkt der „Sonntag des Gebets und der Solidarität“ am 6. September 2020 steht, läuft an. Für die Aktion gibt es ab sofort unter www.weltkirche.de/corona-kollekte erste Materialien zum Herunterladen. Dort stehen die Wort-Bild-Marke der Aktion, ein Gebetszettel, ein Informationsflyer und ein Plakat zur Verfügung. Die Materialien werden im August auch direkt den Pfarrgemeinden zugeschickt. Ab dem 25. August 2020 werden auf der Internetseite außerdem liturgische Hilfen bereitgestellt. Die Solidaritätsaktion wird von der Deutschen Bischofskonferenz, den (Erz-)Diözesen, den weltkirchlichen Hilfswerken und den Ordensgemeinschaften getragen. Zentraler Bestandteil ist eine Sonderkollekte in den Gottesdiensten am 6. September 2020. Darüber hinaus werden auch auf anderen Wegen Spenden zur Finanzierung internationaler Corona-Projekte eingeworben.
Die Aktion ergänzt die Hilfsprogramme, die bereits in den zurückliegenden Monaten von Bistümern, Werken und Orden aufgelegt wurden. Dabei konnten erhebliche finanzielle Mittel mobilisiert werden. Andererseits konnten mehrere weltkirchliche Kollekten seit März wegen der coronabedingten Einschränkungen öffentlicher Gottesdienste nicht oder nur in begrenzter Form stattfinden.
Die katholische Kirche in Deutschland thematisiert in der Woche vor dem „Sonntag des Gebets und der Solidarität“ verstärkt die Hintergründe der Aktion: Das Corona-Virus betrifft alle Menschen weltweit. Während jedoch die meisten europäischen Staaten die Pandemie derzeit unter relativer Kontrolle haben, bedeutet das Virus in Lateinamerika, Afrika und Asien, aber auch im Osten Europas Krankheit, Hunger, Arbeitslosigkeit und einen Kampf ums Überleben. Es droht eine gesundheitliche, soziale und ökonomische Katastrophe. Die überall auf der Welt tätigen Partner der Kirche in Deutschland bilden ein dichtes Netzwerk der Solidarität. So kann den Ärmsten in den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Gebieten direkt geholfen werden.
Für die Aktion ist ein Sonderkonto für Spenden eingerichtet (Verband der Diözesen Deutschlands, Stichwort: Corona-Kollekte 2020, IBAN DE53 4006 0265 0003 8383 03, GENODEM1DKM, Darlehnskasse Münster). Mit dem Erlös fördert die Kirche in Deutschland die Arbeit ihrer weltkirchlichen Werke und der Orden, die in der internationalen Corona-Hilfe aktiv sind.
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 69 Mitglieder (Stand: August 2020) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
Kaiserstraße 161
53113 Bonn