Nachrichten und Termine für Handwerker und Gewerbetreibende aus Medizin und Ernährung - News aus den evangelischen und katholischen Landeskirchen, aus dem Vatikan und Gemeinden und Klöstern.

Samstag, 31. Oktober 2020

Religionsfreiheit weltweit bedroht - der Intoleranz den Kampf ansagen.


31. Oktober 2020 Reformationspredigt von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in der Stadtkirche Bad Windsheim. - Ausgerechnet von einem kleinen, „nur unter dem Mikroskop sichtbaren“ Virus werde der christliche Glaube am Reformationstag 2020 herausgefordert, so der bayerische Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm heute in seiner Reformationspredigt in Bad Windsheim. Ein Virus, „das uns Angst macht, das uns brutal vor Augen stellt, wie wenig Kontrolle wir über unser Leben haben, das uns mit unserer Endlichkeit konfrontiert“ und eine „ganze Welt im Würgegriff“ halte, so der Landesbischof.Der christliche Glaube gebe Kraft, die Herausforderung durch die Pandemie zu bewältigen: Die Beziehung zu Gott und das Vertrauen auf Christus helfe die „lähmende Angst“ zu überwinden. Denn nichts könne uns trennen von der Liebe Gottes, „nicht das Virus, und nicht einmal der Tod“.

Mikroskopisches Virus fordert Glauben heraus.
Die Erfahrung, trotz eigener Fehler von Gott angenommen zu sein gebe Mut, auch in schwierigen Dilemma-Situationen zu handeln, in der Pandemie, „das relativ Beste“ zu tun, und aus Fehlern zu lernen. Schliesslich ermögliche das Vertrauen auf Christus, selbst Liebe weiterzugeben. „Lasst uns gerade jetzt, wo wir so sehr mit uns selbst beschäftigt sind, auch an die anderen denken“ betonte der Landesbischof. „Nicht, weil wir moralische Champions sein müssen, sondern weil wir die Liebe Gottes in uns spüren und sie überfliesst zum Nächsten“. Religionsfreiheit weltweit bedroht Bekennermut sei von Christen jedoch auch gefordert in Ländern mit Einschränkungen der Religionsfreiheit. Das habe der zweite Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit vor wenigen Tagen gezeigt. Insbesondere Christen würden weltweit darunter leiden, hob der Landesbischof hervor.

Selbst in Ländern mit garantierter Religionsfreiheit versuchten terroristische Gewalttäter „Angst und Schrecken“ zu verbreiten bei Menschen einer bestimmten Religionsgemeinschaft, wie kürzlich in Nizza oder beim Anschlag auf die Synagoge am Yom-Kippur-Tag in Halle im vergangenen Jahr. „Alle, die wegen ihres Glaubens verfolgt werden, verdienen unsere Unterstützung, egal welcher Religion sie angehören“, betonte Bedford-Strohm. Denn Christus zu bekennen bedeute im Umgang mit anderen Religionen, „Achtung und Respekt zu zeigen und Christus genau dadurch gross zu machen, dass wir in all unseren Dialogen seinen Geist der Liebe selbst ausstrahlen“, so dass die Religionen zu Kräften des Friedens in der Gesellschaft werden können und „der Intoleranz der Kampf angesagt wird“, so der Landesbischof.

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover

 

Freitag, 28. August 2020

Urteil: Pauschales Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig



Der Berliner Erzbischof hat ein Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt. Die Richter in Erfurt hatten am Donnerstag ein pauschales Verbot von Kopftüchern für muslimische Lehrerinnen als verfassungswidrig eingestuft. Die Frage nach religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit einerseits und der staatlichen Neutralität andererseits gehöre zu den „für unser friedliches Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft entscheidenden Fragen“, so Heiner Koch an diesem Freitag. Dazu werde die katholische Kirche „auch künftig das Gespräch mit staatlichen Stellen suchen“. Der Erfurter Richterspruch sei aus seiner Sicht ein Anlass, um „diese Einladung zu erneuern“. „Denn das Thema geht uns alle an.“ Auch die evangelische Kirche begrüßte das Urteil.

Nur wenn der Schulfrieden in Gefahr ist

Ein Neutralitätsgesetz des Hauptstadt-Bundeslands Berlin verbietet staatlichen Angestellten seit 2005, im Dienst religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen oder zu zeigen. Das Bundesarbeitsgericht befand nun, das Kopftuch einer Lehrerin lasse sich nur verbieten, wenn der Schulfrieden konkret in Gefahr sei.

(erzbistum berlin – sk)

www.vaticannews.va

Donnerstag, 27. August 2020

Deutsche Ordensobernkonferenz veröffentlicht Mitgliederbefragung zum Thema sexueller Missbrauch


27.08.2020  - Bischof Ackermann: Selbstkritische Auswertung und vertiefte Kooperation. - Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) hat am 26. August 2020 eine Befragung unter ihren Mitgliedern zum Thema „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Ordensangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Prävention“ veröffentlicht. Dazu erklärt der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann: „Es ist gut, dass diese Mitgliederbefragung im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz durchgeführt wurde, und dass nun das Ergebnis vorliegt. Denn wir wissen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Missbrauchstaten im Bereich der Orden verübt wurde. Anliegen der Mitgliederbefragung war es, eine differenzierte Kenntnis zu gewinnen, wie sich die Situation in den Ordensgemeinschaften darstellt, zumal diese von der MHG-Studie 2018 nicht berücksichtigt wird.
Die Ergebnisse zeigen eine ausgeprägte Ungleichzeitigkeit im Umgang mit sexuellem Missbrauch. Viele Ordensgemeinschaften haben bereits umfangreiche Strukturen zur Aufarbeitung und Prävention etabliert und sich dem Thema gestellt. Es werden aber auch offen Schwachstellen benannt. Ich bin dankbar für die insgesamt selbstkritische Auswertung der Befragung und denke besonders an die Themen, die uns auch in der Bischofskonferenz beschäftigen: ein noch sensiblerer, verlässlicherer Umgang mit Betroffenen, wie insgesamt eine stärkere Betroffenenbeteiligung in den verschiedenen Prozessen; die Notwendigkeit einer Professionalisierung der Aktenführung; eine flächendeckende Benennung von Ansprechpersonen und die Erstellung von Schutzkonzepten.
Betroffene in der katholischen Kirche in Deutschland erwarten einen einheitlichen Umgang mit diesen Fragen. Deshalb begrüße ich die deutliche Willensbekundung der Orden zur weiteren Kooperation mit der Deutschen Bischofskonferenz, um in allen Bereichen der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs zu möglichst einheitlichen Regelungen zu kommen. Gerne werden wir von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz die bereits praktizierte Kooperation wo immer möglich fortsetzen, verstärken und auch die Orden unterstützen.“
Die Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
53113 Bonn

Samstag, 22. August 2020

22. August 2020 - Internationaler Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens



22. August 2020 - „Die religiöse Freiheit aller schützen“ -Am 22. August 2020 begeht die internationale Gemeinschaft zum zweiten Mal den im Jahr 2019 von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens“. Der Gedenktag erinnert an die vielen Menschen weltweit, die unter religiöser Verfolgung leiden. Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), äußerte sich anlässlich des diesjährigen Gedenktages besorgt: „Aufgrund ihres Glaubens sind auch in unserer Zeit unzählige Menschen Verfolgung, Hass und Beeinträchtigungen ausgesetzt. Sie werden von Nichtgläubigen oder Andersgläubigen bedrängt. Oft ist es die staatliche Macht, die die Religionsfreiheit missachtet. Nicht selten sind es aber auch aggressive, manches Mal terroristische Gruppen, die Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zusetzen. Nachdrücklich appelliere ich an alle Staaten, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die religiöse Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die internationalen Organisationen und nicht zuletzt die westlichen Länder mit ihrer langen Tradition religiöser Toleranz sind ihrerseits gefordert, die Anerkennung der Religionsfreiheit weltweit zu fördern.“

Erzbischof Schick unterstrich zugleich die Verantwortung der Religionen, für ein friedliches Zusammenleben einzutreten. „Auch die Glaubensgemeinschaften stehen in der Pflicht, Verfolgung und Hass gegenüber Anders- oder Nichtgläubigen entgegenzutreten. Ansonsten verraten sie ihre eigene Bestimmung.“ Die Religionen könnten entscheidend daran mitwirken, dass weltanschauliche Toleranz und Dialogbereitschaft schon von früh an in den Schulen und konsequent in allen Bereichen der Gesellschaft kultiviert werden. „Gerade die Bildung ist unverzichtbar“, betonte Erzbischof Schick. „Sie kann ein geistiges Klima des Respekts und der Bereitschaft zum Zuhören erzeugen, sodass sich Feindseligkeit gegen Menschen anderen Glaubens gar nicht erst verbreitet.“

Der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Heiner Wilmer (Hildesheim), warnte anlässlich des Gedenktages vor der weiteren Verbreitung von religiösem Fundamentalismus: „In allen Religionen brauchen wir die vorurteilsfreie Begegnung mit Andersgläubigen und die Bereitschaft, Fehlentwicklungen in der eigenen Glaubensgemeinschaft kritisch zu befragen. Wir müssen wachsam sein gegenüber fundamentalistischen Tendenzen auch im eigenen Haus. Religiöser Fundamentalismus beginnt oft da, wo sich religiöse Gruppen aus vermeintlichem Selbstschutz von der Mitte der Gesellschaft entfernen und so einen Nährboden für extremistische und feindselige Grundhaltungen bieten.“ Nicht nur seien religiöse Wortführer deshalb zu einem unvoreingenommenen Dialog mit Andersgläubigen aufgerufen. Auch Regierungen in Ländern mit einer stark säkularisierten Kultur müssten darauf achten, dass Religion nicht aus dem öffentlichen Raum zurückdrängt werde, so Bischof Wilmer.

Hintergrund

Auf dem Wege einer Resolution ihrer Vollversammlung haben die Vereinten Nationen den 22.  August als „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion und des Glaubens“ ausgerufen. Er wurde 2019 erstmals begangen. Mit dem Gedenktag sollen die Opfer religionsfeindlicher Gewalt gewürdigt und auf die große Zahl von Menschen, die aktuell unter religiöser Verfolgung leiden, aufmerksam gemacht werden.

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Kommission Justitia et Pax legen in ihrer Arbeit seit Jahren einen Schwerpunkt auf die Verteidigung und Förderung der Religionsfreiheit. In diesem Zusammenhang steht u. a. die jährliche Initiative der Deutschen Bischofskonferenz „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, deren neues Schwerpunktthema (ab 25. November 2020) Syrien und Irak sein werden. Weitere Informationen zu dieser Initiative sind unter www.dbk.de/themen/solidaritaet-mit-verfolgten-und-bedraengten-christen zu finden. In unregelmäßigem Abstand veröffentlicht die Deutsche Bischofskonferenz darüber hinaus zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland den „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“ (zuletzt Oktober 2017), der einen fundierten Überblick über die Situation verfolgter und bedrängter Christen in verschiedenen Ländern der Erde gibt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Die Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
53113 Bonn