22. August 2020 - „Die religiöse Freiheit aller schützen“ -Am 22. August 2020 begeht die internationale Gemeinschaft zum zweiten Mal den im Jahr 2019 von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens“. Der Gedenktag erinnert an die vielen Menschen weltweit, die unter religiöser Verfolgung leiden. Der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), äußerte sich anlässlich des diesjährigen Gedenktages besorgt: „Aufgrund ihres Glaubens sind auch in unserer Zeit unzählige Menschen Verfolgung, Hass und Beeinträchtigungen ausgesetzt. Sie werden von Nichtgläubigen oder Andersgläubigen bedrängt. Oft ist es die staatliche Macht, die die Religionsfreiheit missachtet. Nicht selten sind es aber auch aggressive, manches Mal terroristische Gruppen, die Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zusetzen. Nachdrücklich appelliere ich an alle Staaten, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die religiöse Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die internationalen Organisationen und nicht zuletzt die westlichen Länder mit ihrer langen Tradition religiöser Toleranz sind ihrerseits gefordert, die Anerkennung der Religionsfreiheit weltweit zu fördern.“
Der Vorsitzende der Deutschen Kommission
Justitia et Pax, Bischof Dr. Heiner Wilmer (Hildesheim), warnte
anlässlich des Gedenktages vor der weiteren Verbreitung von religiösem
Fundamentalismus: „In allen Religionen brauchen wir die vorurteilsfreie
Begegnung mit Andersgläubigen und die Bereitschaft, Fehlentwicklungen in
der eigenen Glaubensgemeinschaft kritisch zu befragen. Wir müssen
wachsam sein gegenüber fundamentalistischen Tendenzen auch im eigenen
Haus. Religiöser Fundamentalismus beginnt oft da, wo sich religiöse
Gruppen aus vermeintlichem Selbstschutz von der Mitte der Gesellschaft
entfernen und so einen Nährboden für extremistische und feindselige
Grundhaltungen bieten.“ Nicht nur seien religiöse Wortführer deshalb zu
einem unvoreingenommenen Dialog mit Andersgläubigen aufgerufen. Auch
Regierungen in Ländern mit einer stark säkularisierten Kultur müssten
darauf achten, dass Religion nicht aus dem öffentlichen Raum
zurückdrängt werde, so Bischof Wilmer.
Hintergrund
Auf dem Wege einer Resolution ihrer
Vollversammlung haben die Vereinten Nationen den 22. August als
„Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus
Gründen der Religion und des Glaubens“ ausgerufen. Er wurde 2019
erstmals begangen. Mit dem Gedenktag sollen die Opfer
religionsfeindlicher Gewalt gewürdigt und auf die große Zahl von
Menschen, die aktuell unter religiöser Verfolgung leiden, aufmerksam
gemacht werden.
Die Deutsche Bischofskonferenz
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
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